Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB).
I. ALLGEMEINES
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Büroelektronik Grasenhiller GmbH gelten für alle Geschäftsbeziehungen der Büroelektronik Grasenhiller GmbH zu ihren gewerblichen und privaten Kunden. Die Regelungen in schriftlichen Verträgen zwischen uns und unseren Vertragspartnern gehen den Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor. Insoweit gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen nur ergänzend; sie haben ihre Gültigkeit, es sei denn, daß etwas anderes von uns ausdrücklich schriftlich vereinbart bzw. schriftlich bestätigt ist.
II. ANGEBOTE UND VERTRAGSABSCHLUSS
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Unsere Angebote sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich erfolgt oder bestätigt sind. Die in unseren Angeboten enthaltenen Preise sind freibleibend.
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Aufträge, Verträge, Vertragsänderungen oder -ergänzungen und alle sonstigen Vereinbarungen oder Erklärungen werden für uns erst dann verbindlich, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt worden sind.
III. ANWENDUNGSTECHNISCHE BERATUNG
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Anwendungstechnische Beratung geben wir nach bestem Wissen aufgrund unserer Erfahrung und der Produktinformationen der jeweiligen Hersteller bzw. Lieferanten. Informationen, die der Kunde aus Prospekten, Bedienungsanleitungen etc. der Hersteller bezieht, sind für uns nur dann verbindlich oder Vertragsbestandteil, wenn wir dieses im Auftrag oder Kaufvertrag schriftlich erklärt haben.
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Für die Kompatibilität und einwandfreie Funktion von Hard- und Softwarebestandteilen haften wir nur, wenn deren Zusammenstellung von uns ausdrücklich schriftlich empfohlen, zugesichert und Vertragsbestandteil ist. Die gemeinsame Auflistung auf Lieferscheinen, Auftragsbestätigungen etc. beinhaltet keine Zusicherung in diesem Sinne, wenn nichts anderes vermerkt ist.
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Beratungen und Produktinformationsgespräche während des Vertragsabschlusses und bei der Auslieferung dienen allein der Kundeninformation und enthalten keine Zusicherungen im Sinne des Gewährleistungsrechts, wenn nicht ausdrücklich durch Abschluß eines schriftlichen Beratungsvertrages etwas anderes vereinbart ist.
IV. GEWÄHRLEISTUNG UND HAFTUNG
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Beanstandungen wegen Sachmängeln, Falschlieferung und Mengenabweichungen sind, soweit diese durch zumutbare Untersuchungen feststellbar sind, unverzüglich spätestens jedoch 14 Tage nach Erhalt der Ware bzw. Programme schriftlich geltend zu machen. Im Falle von Beanstandungen ist auf unseren Wunsch die Lieferung in der Originalverpackung unter Angabe der Beanstandung und gegebenenfalls des benutzten Gerätetyps unverzüglich an uns einzusenden.
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Die Gewährleistungsfrist für Geschäftskunden beträgt 12 Monate, beginnend mit der Entgegennahme der fehlerfreien Lieferung im vorgenannten Sinne. Eine für verkaufte Geräte im Einzelfall ausgehändigte Garantieerklärung des Geräteherstellers führt in keinem Fall zu einer Verlängerung oder Erweiterung unserer Gewährleistungspflichten aus diesen Bedingungen. Ansonsten gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
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Bei Standardsoftware besteht kein Anspruch auf Fehlerbehebung am konkret gelieferten Programm. Wir haben das Recht auf sofortigen Umtausch des Programms gegen eine verbesserte und ggfl. erweiterte Version, sofern wir dazu aufgrund unserer eigenen Liefermöglichkeiten in der Lage sind und entsprechende neuere Versionen des Herstellers zur Verfügung stehen. Ist dieses nicht möglich oder erfolglos, liefern wir dem Kunden ein Produkt mindestens gleicher Güte und Funktionsweise; etwa erforderliche Anpassungsmaßnahmen übernehmen wir mit Ausnahme der Einspeisung von Stammdaten und sonstigen Anwenderdaten, sofern uns nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft. Wir behalten uns aber ausdrücklich das Recht vor, das fehlerhafte Programm zurückzunehmen und dem Kunden eine entsprechende Gutschrift zu erteilen. Bei Mängeln an Standardhardware gilt entsprechendes, sofern der Mangel nicht durch einfachen Austausch von Bauteilen zu beheben ist.
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Führen Austausch- oder Nachbesserungsversuche im vorgenannten Sinn binnen angemessener Frist nicht zum Erfolg, leben die gesetzlichen Rechte des Käufers auf Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages wieder auf. Macht der Käufer Gewährleistungsansprüche an einem Systemteil geltend, hat dieses grundsätzlich keinen Einfluß auf die weiteren mit uns abgeschlossenen Verträge, sofern für den defekten Teil kompatible Austauschwaren lieferbar sind.
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Wir haften nicht für den Verlust von Datensätzen im Zusammenhang mit Gewährleistungs- und Wartungsarbeiten. Dasselbe gilt, falls im Rahmen derartiger Arbeiten Daten des Kunden verändert oder zerstört werden. Der Kunde verpflichtet sich, vor Beginn unserer Arbeiten bzw. vor Versendung von Hard- und Softwareteile an uns, eine komplette Datensicherung vorzunehmen.
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Jegliche Gewährleistungsansprüche entfallen, wenn der Käufer nicht von uns genehmigte Zusatzgeräte anbringen oder Reparaturen von Personal vornehmen läßt, das nicht von uns oder dem Hersteller autorisiert ist, es sei denn, der Käufer weist nach, daß eine aufgetretene Störung nicht hierauf zurückzuführen ist. Während der Gewährleistungsfrist sowie des Bestehens eines Wartungs- oder Betreuungsvertrages hat der Käufer nur fabrikneue Datenträger, Betriebsmittel und anderes gerätespezifisches Zubehör zu verwenden, das dem von uns vertriebenen Qualitätsniveau entspricht. Andernfalls entfällt der Gewährleistungsanspruch.
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Gewährleistungsansprüche bestehen ebenfalls nicht, wenn
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der Mangel auf unsachgemäße Benutzung der Ware, einen falschen Anschluß bzw. Verwendung ungeeigneten Zubehörs oder falsche Bedienung zurückzuführen ist.
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die Ware nicht entsprechend unserer Empfehlung oder der des Herstellers gepflegt worden ist und der Mangel hierdurch entstanden ist.
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der Mangel auf einer unsachgemäßen Veränderung der Ware beruht.
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der Schaden durch höhere Gewalt, z.B. Blitzschlag oder Schwankungen des Stromversorgungsnetzes entstanden ist.
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der Mangel auf Verschleiß, Alterserscheinung oder Überbeanspruchung elektronischer bzw. mechanischer Teile beruht.
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Weitergehende Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, so insbesondere Ansprüche auf Ersatz von Schäden, die nicht an der Ware selbst entstanden sind (Mangelfolgeschäden), es sei denn, daß wir zwingend für die Schäden zu haften haben, z.B. wegen Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Der Ausschluß gilt auch nicht, soweit wir in Fällen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften zwingend haften.
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Die Gewährleistung gilt nur zugunsten des Erstkäufers, sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist.
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Standardsoftware ist grundsätzlich vom Umtausch ausgeschlossen, soweit die Originalverpackung geöffnet wurde.
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Wir übernehmen eine Haftung nur, soweit eine solche in diesen Bedingungen ausdrücklich geregelt ist. Ausgeschlossen sind insbesondere Ansprüche aus Verschulden bei Abschluß des Vertrages, positiver Vertragsverletzung oder außervertraglicher Haftung, sofern nicht wegen Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit zwingend gehaftet wird.
Unsere Haftung aus positiver Vertragsverletzung verjährt in jedem Fall spätestens in zwei Jahren.
Für Verschulden von Erfüllungsgehilfen auch aus grober Fahrlässigkeit haften wir nicht gegenüber Kaufleuten, sofern keine entgegenstehende Branchenübung besteht.
Wir haften in allen Fällen höchstens bis zu einem Gesamtbetrag der dem Auftragswert bei Vertragsabschluß entspricht.
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Wir gewährleisten für die Infrastruktur des von uns beauftragten Rechenszentrums im Rahmen des Domainhostings eine Netzwerkverfügbarkeit von 99 % im Jahresmittel. Der Zugang zu den Leistungen des Rechnenzentrums kann bei einer Gefährdung der Sicherheit des Netzbetriebes oder der Aufrechterhaltung der Netzintegrität je nach Erfordernis vorübergehend beschränkt werden.
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Verstößt der Kunde mit dem Inhalt seiner Internetseiten gegen die in Ziffer XII genannten Pflichten, insbesondere gegen gesetzliche Verbote oder die guten Sitten, so haftet er uns gegenüber auf Ersatz aller hieraus entstehenden direkten und indirekten Schäden, auch Vermögensschäden. Darüber hinaus verpflichtet sich der Kunde, uns von Ansprüchen Dritter – gleich welcher Art – freizustellen, die aus der Rechtswidrigkeit von in das Internet gestellten Inhalten resultieren. Die Freistellungsverpflichtung umfasst auch die Verpflichtung, uns von Rechtsverteidigungskosten (z.B. Gerichts- und Anwaltskosten) vollständig freizustellen.
V. LIEFERZEIT
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Liefertermine und Fristen gelten immer nur bei schriftlicher Vereinbarung und beginnen frühestens ab Auftragsbestätigung durch uns. Die Einhaltung von Fristen setzt voraus, daß der Käufer seine vertraglichen Pflichten, insbesondere seine Zahlungsverpflichtungen, rechtzeitig und vollständig erfüllt. Andernfalls verlängert sich eine vereinbarte Frist um einen der Verzögerung entsprechenden Zeitraum.
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Die Lieferzeit ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Versandbereitschaft mitgeteilt ist oder der Liefergegenstand unser Geschäft verlassen hat.
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Lieferverzug liegt nicht vor, wenn bei uns oder im Betrieb des Lieferanten oder in einem anderen für ihn arbeitenden Betrieb durch höhere Gewalt oder andere außergewöhnliche Umstände oder Streik oder Aussperrung eine Frist- oder Terminüberschreitung verursacht wird und diese Umstände dazu führen, daß wir nicht rechtzeitig liefern können. Der Kunde wird unverzüglich vom Vorliegen der vorgenannten Verursachungsfälle schriftlich informiert, sobald wir davon Kenntnis erhalten haben. Der Eintritt vorstehender Ereignisse führt zu einer entsprechenden Verlängerung der Lieferzeiten. Wird eine Verlängerung für den Kunden nachweislich unzumutbar und sind Teillieferungen für ihn ohne Interesse, so steht ihm das gesetzliche Rücktrittsrecht zu. Der Rücktritt ist schriftlich zu erklären.
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Etwaige Schadenersatzansprüche aus von uns schuldhaft nicht eingehaltenen Lieferfristen hat der Kunde glaubhaft zu machen. Diese beschränken sich, soweit nicht aus Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit gehaftet wird, höchstens auf den Kaufpreis des Gerätes, Geräteteils oder der Ware, das/ die wegen nicht rechtzeitiger Lieferung nicht genutzt werden kann.
VI. GEFAHRENÜBERGANG
Die Gefahr der Verschlechterung und des zufälligen Untergangs von durch uns gelieferten Waren geht mit der Übergabe auf den Kunden über.
Sofern der Versand der Ware zum Kunden vereinbart wird, reist die Ware auf Gefahr des Käufers. Unsererseits wird lediglich für eine ordnungsgemäße Transportverpackung und ordnungsgemäße Bestellung eines Frachtführers gesorgt, weitere Verbindlichkeiten wegen des Versands der Ware bestehen für uns nicht.
VII. ABNAHMEVERZUG
Bei Nichtabnahme der Ware durch den Käufer sind wir berechtigt, pauschal 20 % des Kaufpreises als Aufwands- und Beschaffungskosten, bzw. als entgangenen Gewinn zu berechnen, wobei jedoch dem Käufer hierdurch nicht der Nachweis abgeschnitten wird, daß ein Schaden, eine Wertminderung oder ein entgangener Gewinn überhaupt nicht, oder wesentlich niedriger als die Pauschale, entstanden ist.
VIII. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
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Die Rechnungen sind übereinstimmend mit dem auf unseren Rechnungen separat angegebenen Zahlungszielen zu begleichen. Eventuell eingeräumte Skontoabzüge dürfen nur dann vorgenommen werden, wenn alle fälligen Rechnungen vom Vertragspartner fristgerecht bezahlt sind.
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Der Käufer kann nur aufrechnen mit unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen. Die Geltendmachung von Leistungsverweigerungs- und Zurückbehaltungsrechten ist beschränkt auf dasselbe Rechtsverhältnis.
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Kommt der Kunde mit seinen Zahlungen in Verzug, können wir einen pauschalierten Verzugsschaden in Form von 5 % Zinsen über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank verlangen, sofern uns kein nachweisbar höherer Schaden entsteht.
Das gesetzliche Recht zum Rücktritt oder zur Geltendmachung von Schadenersatz wegen Nichterfüllung bleibt unberührt.
Für jede von uns zu erstellende Mahnung wegen ausbleibender Zahlungen können pauschal € 10,00 dem Kunden berechnet werden.
IX. EIGENTUMSVORBEHALT
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Alle gelieferten Waren und Programme bleiben solange unser Eigentum, bis der Kunde alle aus unserer Geschäftsbeziehung entstandenen Forderungen vollständig erfüllt hat.
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Der Kunde hat die Waren bis zum Eigentumsübergang ordnungsgemäß zu verwahren. Solange Eigentumsvorbehalt besteht, dürfen Waren insbesondere nicht aus der Bundesrepublik Deutschland ausgeführt werden.
Auf Verlangen hat uns der Kunde alle erforderlichen Auskünfte über Bestand und Aufbewahrungsort der in unserem Eigentum stehenden Waren oder Programme zu geben, sowie eventuelle Abnehmer vom Eigentumsvorbehalt in Kenntnis zu setzen.
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Im Falle des Zahlungsverzuges sind wir berechtigt, auch ohne Ausübung des Rücktritts und ohne Nachfristsetzung auf Kosten des Käufers, die einstweilige Herausgabe der in unserem Eigentum stehende Waren zu verlangen. Wir sind berechtigt, über die herausverlangte Lieferung nach Ankündigung anderweitig zu verfügen und nach Zahlung den Käufer binnen üblicher Lieferfrist neu zu beliefern.
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Bei Lieferung von Nutzungsrechten an Programmen gelten die Eigentumsvorbehalte des Lizenzgebers. Für den Fall des Rücktritts und der Rücknahme von Vorbehaltsware hat der Kunde auch alle Sicherungskopien herauszugeben oder nachweislich zu löschen, auf denen das Programm enthalten ist.
X. PREISE
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Alle Preise verstehen sich ab Lager als Nettopreise, zuzüglich der gesondert zu berechnenden jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Verpackungskosten für die Lieferung werden gesondert in Rechnung gestellt.
XI. DATENSCHUTZ
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Unsere Datenschutzpraxis steht im Einklang mit dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sowie dem Telemediengesetz (TMG).
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Personenbezogene Daten des Kunden werden nur erhoben und verwendet, soweit sie für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung oder Änderung des Vertragsverhältnisses erforderlich sind.
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Die E-Mail-Adresse des Kunden nutzen wir nur für Informations-Schreiben zu den Aufträgen, für Rechnungen und sofern der Kunde nicht widerspricht, zur Kundenpflege sowie für eigene Newsletter.
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Wir geben keine personenbezogenen Kundendaten an Dritte weiter. Ausgenommen hiervon sind Dienstleistungspartner, soweit dies zur Erfüllung der Leistung gegenüber dem Kunden erforderlich ist.
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Der Kunde hat ein Recht auf Auskunft sowie ein Recht auf Berichtigung, Sperrung und Löschung seiner gespeicherten Daten. Sofern einer Löschung gesetzliche oder vertragliche Aufbewahrungspflichten oder sonstige gesetzliche Gründe entgegenstehen, werden die Daten gesperrt.
XII. HOSTING-VERTRÄGE - VERÖFFENTLICHUNGEN IM INTERNET
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Der Kunde ist verpflichtet, die von ihm ins Internet eingestellten Inhalte als eigene oder fremde Inhalte zu kennzeichnen und seinen vollständigen Namen und seine Anschrift darzustellen.
Darüber hinausgehende Pflichten können sich aus den Bestimmungen des Telekommunikationsgesetzes sowie des Telemediengesetzes ergeben. Der Kunde verpflichtet sich, dies in eigener Verantwortung zu überprüfen und zu erfüllen. -
Der Kunde verpflichtet sich, keine Inhalte zu veröffentlichen, welche Dritte in ihren Rechten verletzen oder sonst gegen geltendes Recht verstoßen. Das Hinterlegen von erotischen, pornografischen, extremistischen oder gegen die guten Sitten verstoßenden Inhalten ist unzulässig. Wir sind berechtigt, den Zugriff des Kunden für den Fall zu sperren, dass hiergegen verstoßen wurde. Das gleiche gilt für den Fall, dass der Kunde Inhalte veröffentlicht, die geeignet sind, Dritte in ihrer Ehre zu verletzen, Personen oder Personengruppen zu beleidigen oder zu verunglimpfen. Das gilt auch für den Fall, dass ein tatsächlicher Rechtsanspruch nicht gegeben sein sollte. Wir sind nicht verpflichtet, die Inhalte unseres Kunden zu überprüfen.
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Die Versendung von Spam-Mails ist untersagt. Dies umfasst insbesondere die Versendung unzulässiger, unverlangter Werbung an Dritte. Bei der Versendung von E-Mails ist es zudem untersagt, falsche Absenderdaten anzugeben oder die Identität des Absenders auf sonstige Weise zu verschleiern. Bei Nichtbeachtung sind wir berechtigt den Zugriff zu sperren.
XIII. VERBRAUCHERSTREITBEILEGUNGSGESETZ
Im Sinne des Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) erklären wir uns bereit, nach § 36 Abs.1 Nr. 1 BSBG an Schlichtungen durch die „Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V. – www.verbraucher-schlichter.de – teilzunehmen.
XIV. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
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Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein, bleiben die übrigen Bedingungen hiervon unberührt. Der Kunde und wir sind in einem solchen Fall verpflichtet, eine unwirksame Bedingung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen am nächsten kommt. Im übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
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Gegenüber Kaufleuten wird als Erfüllungsort und Gerichtsstand der Geschäftssitz unseres Unternehmens in Neumarkt i. d. Opf. vereinbart. (Im übrigen gilt der gesetzliche Gerichtsstand.)
Januar 2017
Grasenhiller GmbH